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   OVG Sachsen, 22.08.2001 - 5 B 501/01   

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https://dejure.org/2001,20887
OVG Sachsen, 22.08.2001 - 5 B 501/01 (https://dejure.org/2001,20887)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.08.2001 - 5 B 501/01 (https://dejure.org/2001,20887)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. August 2001 - 5 B 501/01 (https://dejure.org/2001,20887)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheides; Nichtigkeit einer Erschließungsbeitragssatzung; Anforderungen an die Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwandes; Rechtmäßigkeit des Verteilungsmaßstabes; Anforderungen an die Staffelung des Nutzungsfaktors im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2008 - 9 A 3.08

    Normenkontrollverfahren bezüglich einer Schmutzwasserbeitragssatzung:

    Schließlich stelle die Bestimmung in § 5 Abs. 3 Buchstabe b SBS den Begriff des Vollgeschosses nicht differenziert genug dar und verletze mit der Festlegung eines einheitlichen Steigerungsfaktors von 0, 25 die Abgabengerechtigkeit (Hinweis auf Sächsisches OVG, Urteil vom 22. August 2001 - 5 B 501/01 -, juris).

    Die von den Antragstellern zitierte Rechtsprechung des Sächsischen OVG, Urteil vom 22. August 2001, a.a.O., ist im vorliegenden Fall nicht einschlägig, weil es dort nicht um die Beurteilung linearer, sondern degressiv ausgestalteter Steigerungsfaktoren mit der Besonderheit einheitlicher Nutzungsfaktoren für eine vier- und fünfgeschossige Bebaubarkeit sowie eine Bebaubarkeit mit sechs und mehr Vollgeschossen ging.

  • OVG Sachsen, 28.10.2010 - 5 D 5/06

    Hinnahme einer die Zugrundelegung der überwiegend vorhandenen Geschosszahl

    Die Antragstellerin verweist auf das Urteil des Senats vom 22.8.2001 - 5 B 501/01 -.

    Die von der Antragstellerin in Bezug genommene Entscheidung des Senats vom 22.8.2001 - 5 B 501/01 - zum Erschließungsbeitragsrecht enthält kein Verbot eines degressiven Maßstabs, sondern die Kernaussage, dass sich die größere Nutzbarkeit bei mehr Vollgeschossen beim kombinierten Grundstücksflächen- und Vollgeschossmaßstab in einem höheren Faktor niederschlagen muss.

  • VG Greifswald, 14.11.2013 - 3 A 524/11

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Anschlussbeitrags für die Nutzung der

    Die Regelung hält sich im Rahmen des dem Ortsgesetzgeber eingeräumten weiten ortsgesetzgeberischen Ermessens (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1979 - 4 C 84.75 -, juris; OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. Juni 2003 - 2 M 255/02 -, juris, Rn. 28ff. für das Erschließungsbeitragsrecht; a.A. OVG Bautzen, Urteil vom 22. August 2001 - 5 B 501/01 -, juris; Urteil vom 28. Oktober 2010 - 5 D 5/06 -, juris).

    Denn der Unterschied zwischen viergeschossiger und fünfgeschossiger Wohnbebauung ist nicht so groß, dass man für das vierte und fünfte Vollgeschoss nicht von annähernd gleichen Vorteilen ausgehen und eine Zusammenfassung zu einem einheitlichen Nutzungsfaktor nicht als zulässig ansehen könnte (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. Juni 2003, a.a.O., m.w.N.; a.A. OVG Bautzen, Urteil vom 22. August 2001, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2003 - 2 M 255/02

    Keine "Hinterlieger-Situation", wenn Gemeindegrundstück als Teil der

    Alle diese Regelungen halten sich im Rahmen des der Gemeinde eingeräumten weiten ortsgesetzgeberischen Ermessens (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 26.01.1979 - BVerwG 4 C 84.75 -, BVerwGE 57, 240; a. A. SächsOVG, Urt. v. 22.08.2001 - 5 B 501/01 -, DWW 2002, 131).

    Darauf aufbauend hält der Senat die Zusammenfassung unterschiedlicher Geschosszahlen unter einen einheitlichen Nutzungsfaktor in bestimmten - hier nicht überschrittenen - Grenzen für zulässig; denn der Unterschied zwischen viergeschossiger und fünfgeschossiger Wohnbebauung einerseits und sechs- und mehrgeschossiger Wohnbebauung andererseits ist nicht so groß, dass man nicht von annähernd gleichen Vorteilen ausgehen und eine Zusammenfassung zu einem einheitlichen Nutzungsfaktor nicht als zulässig ansehen könnte (so für vergleichbare Fälle auch OVG NW, Urt. v. 06.09.1974 - II A 1173/73 -, KStZ 1975, 154; VGH BW, Urt. v. 26.06.1980 - II 1382/79 -, [juris]; a. A. SächsOVG, Urt. v. 22.08.2001, a. a. O., das nicht rechtskräftig geworden ist [BVerwG, Urt. v. 18.11.2002 - BVerwG 9 C 2.02 -, DVBl 2003, 338]).

  • OVG Sachsen, 22.03.2010 - 5 A 635/08

    Erschließungsbeitrag, Teileinrichtungen

    Die Erschließungsbeitragssatzung der Beklagten vom 12.10.2000 begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. u.a. SächsOVG, Urt. v. 22.8.2001 - 5 B 501/01).
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